AGBS, Allgemeine Geschäftsbedingungen IZASEU 2016

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Kirchhof Gruppe/ Institut und Zentrum für Arbeits-Umweltschutz in Europa / Ingenieurbüros Kirchhof Telefon: 02236-480 4411 - Fax: 02236-480 4410 E-Mail: institut-arbeitsschutzzentrum.europa@web.de  1. Geltungsbereich Sämtlichen Verkäufen, Lieferungen und Leistungen unsererseits liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen unserer Vertragspartner erkennen wir nicht an, auch wenn wir Aufträge ausführen, ohne zuvor nochmals ausdrücklich diesen Bedingungen zu widersprechen. Unsere Bedingungen gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Ware seitens des Vertragspartners als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Es werden ausdrücklich nur beratende Funktionen angeboten, alles andere, obliegt einer schriftlich (vertraglich ) festgehaltenen Form. 2. Angebote und Vertragsschluß Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich zwei Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsabschluss ist unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung erforderlich. Diese wird durch Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von dem Vertragstext oder unseren Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen, sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf DIN- und/oder sonstige Normen Bezug nehmen. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende geringfügige Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt, sofern sie die Verwendbarkeit bzw. Einsetzbarkeit beim Kunden nicht einschränken, sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung. 3. Lieferung/Erfüllungsort Erfüllungsort für uns betreffende Verpflichtungen ist unser Firmensitz. Soweit wir Ware ausliefern oder versenden, erfolgt die Lieferung auf Gefahr und Kosten unseres Vertragspartners. Etwaige Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig und können vom Vertragspartner nicht zurückgewiesen werden, wenn der Rest noch geliefert wird oder die Teillieferung für den Vertragspartner nicht ohne Interesse ist. Sollten wir in Lieferverzug geraten, muß unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen setzen, bevor er von seinen Rechten gemäß § 326 BGB Gebrauch machen kann. Bei Berater Funktionen, werden alle Bedingungen schriftlich festgelegt. Die Berater Funktionen, finden zu 90% beim Kunden statt, dabei wird eine 70% Projekt- Baustellenzeit und 30% Bürozeit zur Verschriftlichung festgelegt. Natürlich können die 30% der Bürozeit auch im ‚‘Home-Office‘‘ geleistet werden, bei einer Ableistung vor Ort ist der Kunden für Equipment, Büro, Software und Verbindungen zum Internet oder Netzwerk verantwortlich und hat dieses kostenlos zur Verfügung zustellen. Der Kunden ist verpflichtet dabei dem Berater alle Unterlagen und Information zu übergeben, damit dieser die Sachlage Gesetzes konform beurteilen kann. Ab 4 Stunden vor Ort, ist der vereinbarte Tagessatz in voller Höhe zu leisten. (An- Abfahrt zum Kunden, dabei ist keine weitere Ausführung bei andere Kunden möglich.) Seiden, es wird schriftlich anders festgelegt, dies obliegt der Zustimmung der Ausführenden. 4. Zahlungsbedingungen Unsere Lieferungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Abweichende Vereinbarungen über Fälligkeit und Abzüge bedürfen der Schriftform. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der Geschäftsverbindung mit uns. Generell, fragen wir die Liquidität der Kunden, vor Vertragsbeginn ab. Alle gestellten Rechnungen sind vorab mit einen Stundensatz, Tagessatz vertraglich vereinbart. Die Rechnungen sind spätestens nach 14 Tagen Netto zu leisten. Sollten die Rechnungszahlungsintervalle nicht eingehalten werden, ergehen nach 16 Tagen des Rechnungsstellungsdatums die Mahnprozesse. Auf Grund einer Berater- Funktion, ohne generelle Weisungsbefugnis obliegt dem Kunden keinerlei Rückbehaltungsrecht der Zahlungen oder Prozente, da wir keine Leistung erbringen, die einer Gewährleistung oder Garantie unterliegt. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Rechnungserstellung erfolgt wöchentlich, seiden es ist anders vertraglich vereinbart. 5. Mängelrüge und Gewährleistung Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich uns gegenüber zu rügen. Andernfalls können insoweit keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Wandlung zu verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder Teile desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen ohne unser schriftliches Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, daß der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht. Auf Grund einer Berater- Funktion, ohne generelle Weisungsbefugnis obliegt dem Kunden keinerlei Rückbehaltungsrecht, der Zahlungen oder Prozente, da wir keine Leistung erbringen die einer Gewährleistung oder Garantie unterliegt 6. Software An der von uns angebotenen Software nebst zugehöriger Dokumentation (nachstehend gemeinsam als "Software" bezeichnet) bestehen Schutzrechte von Dritten oder uns. Im erstgenannten Fall steht uns das Recht zu, dem Vertragspartner Nutzungsrechte im nachgenannten Umfang einzuräumen. Wir gewähren dem Kunden hiermit die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die ihm überlassene Software unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen, jedoch ausschließlich im Rahmen seines Geschäftsbetriebes bzw. privat zu nutzen. Die Nutzung der Software ist auf einen einzigen Computer oder Terminal beschränkt. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Software ausschließlich zu Sicherungszwecken und unter Einbehaltung des Schutzrechtsvermerks der Original-Kopie einmal zu kopieren. Die Anfertigung weiterer Kopien bedarf in jedem Fall unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, diese Lizenz insgesamt oder teilweise auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzverträge abzuschließen, die Software an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder deren Benutzung zu gestatten. Der Vertragspartner wird die Software darüber hinaus vor dem Zugriff Dritter schützen und sämtliche Personen, die Zugang zur Software haben, über die in dieser Klausel übernommene Geheimhaltungsverpflichtung entsprechend unterrichten. Der Vertragspartner hat für sämtliche Verstöße gegen die Lizenzbedingungen einzustehen. Das gilt auch für Verstöße durch Personen, denen er Zugang zur Software einräumt. Auf Herausgabe von Source-Codes hat der Vertragspartner grundsätzlich keinen Anspruch. Die Gewährleistung für Software richtet sich grundsätzlich nach Ziff. 5 dieser Bedingungen. In Ergänzung wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Da wir aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflichten nur für Fehler einzustehen haben, die beim gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch auftreten, ist es von dem Umstand des geltend gemachten Fehlers abhängig, ob er Gewährleistungspflichten betrifft oder nicht. Bei solcher Software gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen eines Programmfehlers als ausreichende Nachbesserung. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Software ohne unsere vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung zu ändern, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder den Programm-Code in irgendeiner Form zu manipulieren. Soweit die Auslieferung von Software unter Beifügung von gesonderten Lizenzbedingungen erfolgt, haben diese Vorrang. Es werden generell nur Softwaren geprüfter und zugelassener Hersteller des Landes akzeptiert oder zur Nutzung verwendet, dieses gewährleistet eine Gesetzes aktuelle Konformität. Eine Lizenz wird dem Kunden nicht gestellt. Er kann diese soweit der Hersteller es anbietet über uns erwerben, natürlich richtet sich der Preis nach der Größenordnung und dem Herstellerpreis. Diese Verkaufslizenz ist vom Kunden vorab zu beantragen und in Vorleistung sofortig zu leisten. Es können auch Kundenhausinterne Programme oder Softwaren verwendet werden, dabei obliegt dem Kunden die volle Haftung und Aktualisierung dieser Software und der daraus resultierenden Produkte, etc, dies wird aber generell vorab vertraglich festgelegt. 7. Eigentumsvorbehalt Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt des Widerrufes, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir insoweit zur Übertragung oder Freigabe nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet. 8. Haftung Wir haften nur für Schäden, die von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Für Folgeschäden, insbesondere aus dem Gesichtspunkt der positiven Vertragsverletzung, haften wir nicht, soweit nicht der Schaden in den Zusicherungsbereich einer zugesicherten Eigenschaft fällt. Für von uns nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegende Schäden haften wir nicht. Vorstehende Haftungsregelung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Generell sind wir, nur als Berater tätig, daraus ergibt sich ein Ausschluss sämtlicher Weisungsbefugnisse. Diese Weisungsbefugnisse. obliegen generell dem Kunden, damit wird eine Haftung der Umsetzung der Weisung ausgeschlossen. Wir geben, in unseren Beratungen generell, alle uns bekannten Einwände und Beurteilungen, zum unfallfreien verrichteten der Arbeiten, inklusive einer Gefährdungsbeurteilung, nach der aktuellen Gesetzeslage, unseren Kunden, an die Hand, eine Umsetzung obliegt allein dem Kunden, es seiden, es ist Vertraglich anders vereinbart, dann wird dieser Vertrag generell versichert und die Kosten werden dem Kunden auferlegt. Daher werden Garantien oder Gewährleistungen generell ausgeschlossen, es wird nur eine beratende Funktion ausgeführt ohne Haftung. 9. Sonstiges Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen Kaufgesetze. Ist der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten. Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine andere ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. 10. Zahlung und Rechnungsausgleich durch Dritte Dem Leistungserbringer obliegt es sich Zahlungen und Rechnungen durch Dritte auszahlen zulassen, dies gilt zum Beispiel: für Factoring Unternehmen, Versicherungen, Banken (Bankbürgschaften) oder Vorkasse. Natürlich kann die Bank oder Hauptkunde des Leistungsanforderers bei offenen Zahlungen in Regress genommen werden, in diesem Fall ist der Hauptkunde oder die Bank im Sinne eines Drittschuldners zu vollem Ausgleich der Rechnungen verpflichtet. Diese Sind dann dem Leistungsanforderers vom Hauptkunden oder der Bank, im Vertrag einzubehalten und an den Leistungserbringer auszuzahlen. 11. Offene Zahlungen von Leistungen Eine offene Zahlung von Leistungen, erlaubt dem Leistungserbringer, den Hauptkunden oder der Bank des Leistungsanforderers, in Regress zunehmen. Desweiteren obliegt dem Leistungserbringer, ein Stop seiner Leistung, unter Information an den Hauptkunden und eventuell involvierte Behörden. Für den Stop und Ausfall der Leistungen, sind trotzalle dem die verhandelten- vertraglichen vollen Tagessätze für mindestens 10 Stunden Arbeitstäglich auszuzahlen. Da der Stop der Leistungen durch dem Leistungsanforderers oder Kunden hervorgerufen wird. 12. Verträge – Vertragsdatum- Beginn Generell sind die Leistungsdaten, Beginn der Leistung vom Kunden vorab Vertraglich festgelegt einzuhalten. Sollte sich ein Termin verschieben, ist die Ausfallzahlung des Teams oder der Berater zu leisten, die ab diesen Tag zugrunde liegen. Begründung: das Team oder der Berater wird extra, für diesen Zeitraum, nur für den Kunden freigehalten und kann nicht anderweitig eingesetzt werden. Ausfallzahlung: i.H.v. 90% des Tagessatzes für den Ausfallzeitraum oder die Verzögerungszeit. Eine Vertragsbeendigung ist ca. 4 Wochen nach bekannt werden, vor Ende des Vertrages bekannt zugeben. ( gilt für den Kunden / Leistungsanforderer) Vorzeitige Vertragsbeendigung, sind 4 Wochen vor den anvisierten Ende bekannt zugeben. ( gilt für den Kunden / Leistungsanforderer) Gegen eine Abstandszahlung, kann der Vertrag vorzeitig generell beendet werden, diese richtet sich nach dem Volumen und Zeitraum des Vertrages, aber wird mit 60- 80% der Vertragsrestlaufsumme veranlagt. ( gilt für den Kunden / Leistungsanforderer) Mit einer Vertragsunterzeichnung, nimmt der Kunde generell alle ABGS des Institut und Zentrum für Arbeitsschutz in Europa ® / Kirchhof Gruppe als Vertragsrelevant an und hat diese vollends zu akzeptieren. ( gilt für den Kunden / Leistungsanforderer)

Stand 2016

Institut und Zentrum für Arbeits- und Umweltschutz® ,,Ein Unternehmen der Kirchhof Gruppe®SE Kirchhof Holding / Ing. Büros Kirchhof '', Ludwigshafener Str. 1,  50389 Köln, 
+49 (0)2236 480 44 11 Fax: +49 (0)2236 480 44 10                 

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